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Orthopädietechnikermeister
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Versorgungsablauf im Sanitätshaus
Da häufiger Fragen auftreten, wie denn eine Versorgung im Sanitätshaus abläuft, hab ich mal versucht das Thema verständlich aufzuarbeiten. Wie so oft kann es sein, durch die unterschiedliche Vertragsgestaltung der einzelnen Krankenkassen in verschiedenen Bundesländern, dass der ein oder andere Weg nicht gennant wurde. In diesem Fall bitte ich die Kollegen um Mithilfe.
Der normale Weg, wenn der Bedarf nach einem Hilfsmittel besteht, ist der Gang (mit der Verordnung vom Arzt) zum Sanitätshaus nach eigener Wahl. Dort gibt es in der Regel einen Ansprechpartner, der weiß wie weiter zu verfahren ist.
- Kostenvoranschlag:
Falls ein Hilfsmittel teurer als die Genehmigungsfreigrenze ist, muss das Sanitätshaus die Kostenübernahme beantragen. Das Sanitätshaus schreibt einen Kostenvoranschlag und reicht Diesen zur Bearbeitung bei der Krankenkasse ein. Laufzeiten von 4 Wochen sind hier keine Seltenheit. Oft kommt es auch vor, dass die Fälle dem medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) zur Begutachtung übergeben werden.
Beispiele hierfür sind Prothesen, Orthesen, Rollstühle, Sitzschalen o.ä. Wird eine Zusage erteilt, kann das Hilfsmittel geliefert werden. Bei Ablehnung bleibt dem Patienten nur der Weg des Widerspruches oder aber der Griff ins eigene Portemonnaie.
- Lieferung ohne Kostenvoranschlag:
Einige Hilfsmittel können auch ohne Kostenvoranschlag abgegeben und abgerechnet werden, weil mit den Krankenkassen ein Festpreis vereinbart wurde und finanzielle Grenzen nicht überschritten werden. Hierzu gehören zum Beispiel Einlagen, Kompressionsstrümpfe, einige Bandagen uvm.
- Hilfsmittel ohne Rezept:
Vorrangig im Rehabereich existiert in einigen Bundesländern die Möglichkeit, dass Betroffenen auch Hilfsmittel gegen einen formlosen Antrag geliefert werden können. Meist ist hierfür allerdings das Vorhandensein einer Pflegestufe Voraussetzung. Beistelltische, Badewannenlifte u.ä. Hilfsmittel sind hier zu nennen. In der Regel ist hier jedoch immer ein Kostenvoranschlag notwendig.
- Der direkte Weg...
...ist für alle Beteiligten immer der Kürzeste. Alle Hilfsmittel im Sanitätshaus-Bereich können theoretisch ohne Verordnung abgegeben werden. Diese dient nämlich i.d.R. nur der Legitimation gegenüber der Krankenkasse. Ein Kunde/Patient kommt ins Sanitätshaus, lässt sich beraten und erhält gegen Bezahlung sein Hilfsmittel.
- Ausschreibungen:
Seit ca. 1 Jahr haben die Krankenkassen begonnen, Hilfsmittel ohne Anpassungsleistungen auszuschreiben. Bekannte Beispiele hierfür sind Gehhilfen oder aufsaugende Inkontinenzprodukte.
Sind Ausschreibungen durchgeführt, gibt es für ein Hilfsmittel in einer festgelegten Region nur noch einen Lieferanten. Das Wahlrecht der Patienten ist in diesem Falle nicht wirksam.
In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass es hierbei häufig zu Problemen kommt, gerade im Inkontinenzbereich. Da sich der Hilfsmittelanbieter im Normalfall auf einen Hersteller festlegen muss, kann es den Versicherten passieren, dass sie andere Produkte geliefert bekommen.
Wenn man sich nun die Menge der verschiedenen Krankenkassen in den einzelnen Bundesländern und die vielen verschiedenen Verträge einmal vor Augen führt wird klar, dass unter Umständen auch Fachleute Probleme damit haben den Überblick zu behalten.
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