…nach einigen Recherchen im Internet habe ich herausgefunden, das für das ausbildungsintegrierte Studium (BA Technische Orthopädie an der FH Münster) im Prinzip ein herkömmlicher Ausbildungsvertrag der HWK plus eine Zusatzvereinbarung für nach der Abschlussprüfung ausreicht. Hierzu habe ich auf der Seite der HWK ein Programm gefunden welches man kostenlos downloaden kann um einen Ausbildungsvertrag zu erstellen (http://www.hwk-koeln.de/Aus_und_Weit...g/02_Formulare). Zusätzlich sollte folgender Vertrag in angepasster Form ausreichen (http://www.dualesstudium-hessen.de/f...tud_IHK_DA.pdf).
Als Gehalt sollte laut Internet ein ungefährer Durchschnitt der normalen Vergütung eines Auszubildenden, angepasst an die verkürzte Ausbildungszeit, aber auch an den höheren Aufwand der beim dualen Studium aufgebracht werden muss, gezahlt werden. Beim Orthopädiemechaniker belaufen sich die Ausbildungsgehälter im 1. Jahr auf 343,08 €, im 2. Jahr 389,09 €, im 3. Jahr 428,46 € und im 4. Jahr auf 542,48 €. So summiert sich ein Verdienst in 3 ½ Jahren von 17182,44 € für einen normalen Auszubildenden. Also würde sich rein rechnerisch ein monatliches Gehalt von 409,11 € ergeben, bei einer Verkürzung der Ausbildung auf 3 Jahre im Rahmen des dualen Studiums. Der Betrag dient lediglich als Anhaltspunkt und ist natürlich von jedem Betrieb individuell festzulegen. Unserem Azubi im dualen Studium gewähren wir ein monats Gehalt von 500 €, wegen der enormen Fahrtkosten die ihm entstehen. Nach Beendigung der HWK Ausbildung kann dann ein Gehalt lediglich für die Arbeitszeit im Betrieb vereinbart werden….“