• Wer zahlt Rollstuhl im Pflegeheim?

      Angehörige von Pflegebedürftigen stellen sich oft die Frage, ob Patienten im Pflegeheim auch eine Rollstuhlversorgung über die Krankenkasse zusteht. Normalerweise hat das Heim jedem Bewohner für den Transfer (egal ob allein oder mit Begleitperson) einen Rollstuhl zur Verfügung zu stellen. Dies gilt jedoch nicht für individuell angepasste Hilfsmittel.

      Sollte der Heimbewohner den Rollstuhl außerhalb des Heimes nutzen wollen, z.B. wenn Angehörige den Heimbewohner oft mit nach Hause nehmen, oder anderen Aktivitäten außerhalb des Heimes nachgehen, sieht der Fall schon anders aus, dann nämlich fällt der Rollstuhl nicht mehr in die Leistungspflicht des Heimes und kann (nach vorheriger Genehmigung) auch über die Krankenkasse abgerechnet werden.