
Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen hat den Stumpfstrumpf medi RELAX Night Care in das Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen. Er ist ab sofort von der Leistungspflicht der Krankenkassen umfasst.
Die Aufnahme unter der Hilfsmittelnummer 24.99.21.0001 erfolgte im Hilfsmittelverzeichnis in der Produktgruppe 24 „Prothesen“ – Teilbereich „Beinprothesen“. Nur der medi RELAX Night Care wurde in der extra geschaffenen Produktart 24.99.21 des Hilfsmittelverzeichnisses gelistet. Das bedeutet eine wesentliche Erleichterung der Kostenübernahme durch den Kostenträger.
Der medi RELAX Night Care ist ein weicher Stumpfstrumpf für Unterschenkel-, Knieex- und Oberschenkelversorgungen bei Phantomschmerzen. Er kommt nachts zum Einsatz und immer dann, wenn die Prothese nicht getragen wird. Durch die patentierte Umbrellan-Wirkungsformel lindert der medi RELAX Night Care Phantomschmerzen, Phantomsensationen und idiopathische Stumpfschmerzen bzw. befreit davon – Nebenwirkungen sind nicht bekannt. Neben dem Stumpfstrumpf medi RELAX Night Care für die Nacht gibt es für den Tag die Silikonliner-Varianten medi Liner RELAX für Ober- und Unterschenkelversorgungen. In Kombination ermöglicht dies eine 24-Stunden Therapie bei Phantomschmerz.
Kontakt für Fachhändler: Telefon 0921 912-444, www.medi.de.
Kontakt für Betroffene: Telefon 0180 5003193 (14 ct Festnetz, max. 24 ct/min Handy).



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