




Verordnungstext:
Hilfsmittelnummer:
- 1 Oberschenkelprothese nach Maß / (bei Erstversorgungen / Interimsversorgungen ist ein entsprechender Vermerk notwendig)
Indikationen für die Verordnung:
- 24.50.06.9110 (links)
- 24.50.06.9120 (rechts)
- die Hilfsmittelnummer kann bei den verschiedenen Krankenkassen variieren, o.g. Beispiele stammen aus dem Vertrag AOK / BIV
Zuzahlung: (gesetzlich, wenn nicht befreit)
- Zustand nach Oberschenkelamputation
Genehmigungspflichtig durch die Krankenkasse:
- 10,00 €
Funktion:
- ja (bei einigen Krankenkassen reicht bei Erstprothesen eine Versorgungsanzeige)
- Funktioneller und kosmetischer Ersatz des verlorenen Beinteiles
Weitere Informationen:
Oberschenkeprothese
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