




Verordnungstext:
- Badewannenlifter (akkubetrieben)
Hilfsmittelnummer:
- 04.40.01.0...
Indikationen für die Verordnung:
- Altersschwäche
- starke Bewegungseinschränkungen
- Arthrose (Gonarthrose, Coxarthrose)
- usw...
Zuzahlung: (gesetzlich, wenn nicht befreit)
- ca. 10€ (10% (max. 10€)) - je nach Krankenkasse unterschiedlich
Genehmigungspflichtig durch die Krankenkasse:
- ja
- anerkanntes Hilfsmittel von den gesetzlichen Krankenkassen
Aktuell befinden sich Badewannenlifter bei vielen Krankenkassen in einem Mietsystem, verbleiben im Eigentum der Kasse oder des Leistungserbringers und werden nach einem Einsatz überholt und desinfiziert.
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