Verordnungstext:
  • Leichtgewicht-Rollstuhl

Hilfsmittelnummer:
  • 18.50.02.2...

Indikationen für die Verordnung:
  • Altersschwäche
  • starke Bewegungseinschränkungen
  • für Personen, die nicht ständig auf einen Rollstuhl angewiesen sind, im Pflegeheim, Arbeitsplatz, Wohnung
  • in den Fällen, wo eine einfache Bedienung durch eine Begleitperson erforderlich ist

Zuzahlung: (gesetzlich, wenn nicht befreit)
  • 10€

Genehmigungspflichtig durch die Krankenkasse:
  • ja
  • anerkanntes Hilfsmittel von den gesetzlichen Krankenkassen

Eigenschaften eines Standard Rollstuhls:
  • Alurahmen, schnell faltbar
  • schwenkbare Fußstützen
  • Lenk- und Antriebsräder können verstellt werden


Leichtgewicht-Rollstühle verbleiben oft im Eigentum von Leistungserbringer bzw. Krankenkasse und werden nur an die Patienten vermietet!