




Verordnungstext:
- Leichtgewicht-Rollstuhl
Hilfsmittelnummer:
- 18.50.02.2...
Indikationen für die Verordnung:
- Altersschwäche
- starke Bewegungseinschränkungen
- für Personen, die nicht ständig auf einen Rollstuhl angewiesen sind, im Pflegeheim, Arbeitsplatz, Wohnung
- in den Fällen, wo eine einfache Bedienung durch eine Begleitperson erforderlich ist
Zuzahlung: (gesetzlich, wenn nicht befreit)
- 10€
Genehmigungspflichtig durch die Krankenkasse:
- ja
- anerkanntes Hilfsmittel von den gesetzlichen Krankenkassen
Eigenschaften eines Standard Rollstuhls:
- Alurahmen, schnell faltbar
- schwenkbare Fußstützen
- Lenk- und Antriebsräder können verstellt werden
Leichtgewicht-Rollstühle verbleiben oft im Eigentum von Leistungserbringer bzw. Krankenkasse und werden nur an die Patienten vermietet!
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