Verordnungstext:
  • Pflege-Rollstuhl
Hilfsmittelnummer:
  • 18.50.01.1...
Indikationen für die Verordnung:
  • kommt bei Schlaganfallpatienten zum Einsatz
  • Altersschwäche
  • für Personen, die sich nicht selber fortbewegen können
Zuzahlung: (gesetzlich, wenn nicht befreit)
  • 10€
Genehmigungspflichtig durch die Krankenkasse:
  • ja
  • anerkanntes Hilfsmittel von den gesetzlichen Krankenkassen
Eigenschaften eines Pflege-Rollstuhls:
  • Multifunktions-Rollstuhl
  • einstellbare Sitz- und Rückenposition
  • weitestgehend bequeme Patientenlagerung möglich
  • Bedienung durch Begleitperson möglich

In jedem Fall ist hier eine Ausführliche Beratung durch einen Fachmann notwendig.