




Verordnungstext:
- Pflege-Rollstuhl
Hilfsmittelnummer:
- 18.50.01.1...
Indikationen für die Verordnung:
- kommt bei Schlaganfallpatienten zum Einsatz
- Altersschwäche
- für Personen, die sich nicht selber fortbewegen können
Zuzahlung: (gesetzlich, wenn nicht befreit)
- 10€
Genehmigungspflichtig durch die Krankenkasse:
- ja
- anerkanntes Hilfsmittel von den gesetzlichen Krankenkassen
Eigenschaften eines Pflege-Rollstuhls:
- Multifunktions-Rollstuhl
- einstellbare Sitz- und Rückenposition
- weitestgehend bequeme Patientenlagerung möglich
- Bedienung durch Begleitperson möglich
In jedem Fall ist hier eine Ausführliche Beratung durch einen Fachmann notwendig.
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