




Verordnungstext:
Hilfsmittelnummer:
- Mobiler Treppensteiger
Indikationen für die Verordnung:
- 18.65.01.1xxx
Zuzahlung: (gesetzlich, wenn nicht befreit)
- Transport gehbehinderter Personen (bei verschiedenen Treppenformen)
Genehmigungspflichtig durch die Krankenkasse:
- 10€
Eigenschaften eines Treppensteigers:
- ja
- anerkanntes Hilfsmittel von den gesetzlichen Krankenkassen
- kann an vorhandenen Rollstuhl montiert werden
- bei geraden und gewundenen Treppen anwendbar
- erfordert immer einen eingewiesenen Bediener
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