Verordnungstext:
  • Mobiler Treppensteiger
Hilfsmittelnummer:
  • 18.65.01.1xxx
Indikationen für die Verordnung:
  • Transport gehbehinderter Personen (bei verschiedenen Treppenformen)
Zuzahlung: (gesetzlich, wenn nicht befreit)
  • 10€
Genehmigungspflichtig durch die Krankenkasse:
  • ja
  • anerkanntes Hilfsmittel von den gesetzlichen Krankenkassen
Eigenschaften eines Treppensteigers:
  • kann an vorhandenen Rollstuhl montiert werden
  • bei geraden und gewundenen Treppen anwendbar
  • erfordert immer einen eingewiesenen Bediener