Verordnungstext:
  • Mobiler Treppensteiger

Hilfsmittelnummer:
  • 18.65.01.1xxx

Indikationen für die Verordnung:
  • Transport gehbehinderter Personen (bei verschiedenen Treppenformen)

Zuzahlung: (gesetzlich, wenn nicht befreit)
  • 10€

Genehmigungspflichtig durch die Krankenkasse:
  • ja
  • anerkanntes Hilfsmittel von den gesetzlichen Krankenkassen

Eigenschaften eines Treppensteigers:
  • kann an vorhandenen Rollstuhl montiert werden
  • bei geraden und gewundenen Treppen anwendbar
  • erfordert immer einen eingewiesenen Bediener