




Verordnungstext:
- Patellabandage mit Pelotte
Hilfsmittelnummer:
- 05.04.01.0xxx
Indikationen für die Verordnung:
- Arthritis
- leichte Instabilitäten
- Chondropathia patellae
- nach Traumen
Zuzahlung: (gesetzlich, wenn nicht befreit)
- max. 10€
Genehmigungspflichtig durch die Krankenkasse:
- nein
- anerkanntes Hilfsmittel von den gesetzlichen Krankenkassen
Funktion:
- Kompression, Stabilisierung, Führung
- mit Silikonring zur Führung der Kniescheibe
Patella ist die lat. Bezeichnung für Kniescheibe.
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