Archiv für die Kategorie ‘Gesundheitsinfos’

Sehr guter Patientenratgeber für Amputierte

Mittwoch, 21. Oktober 2009

Auf den Internetseiten der eurocom gibt es für interessierte Betroffene den Patientenratgeber “Beinamputation – Wie geht es weiter? “ zum Download. Die eurocom ist die Herstellervereinigung für Kompressionstherapie und orthopädische Hilfsmittel. Mitglieder sind sind unter anderem namenhafte Hersteller wie medi, Össur oder Bauerfeind. Zweck des Vereines ist die Herstellervertretung gegenüber anderen Wirtschaftszweigen, Kostenträgern und für die Gesundheitspolitik zuständigen Behörden auf Bundes- und Landesebene sowie allen übrigen in die Gesundheitspolitik involvierten Organisationen. Auf der Publikationsseite finden sich auch noch weiteren interessante Downloads wie z.B. verschiedene Arztinformationen.

Was tun bei Ablehnung von beantragten Hilfsmitteln?

Mittwoch, 21. Mai 2008

Diese Frage stellen sich zur Zeit immer mehr Versicherte (oder deren Angehörige), denn die Ablehnungsraten von Hilfsmittel steigen bei vielen Krankenkassen in den einzelnen Bundesländern doch rapide. Betroffen sind mittlerweile auch Standardhilfsmittel, die eigentlich keiner Diskussion bedürfen (z.B. Wechseldrucksysteme, Badewannenlifter o.ä.). Es fällt auch zunehmend schwerer den Argumentationen der Krankenkassen (bzw. des MDK) annähernd etwas nachvollziehbares abzugewinnen.

Was kann man nun tun, wenn ein beantragtes Hilfsmittel abgelehnt wird? Dieser Beitrag soll bei den ersten Schritten helfen. Als erstes sollten unbedingt die Fristen für den Widerruf beachtet werden. Das sind i.d.R. 4 Wochen. Diesen Widerruf sollten man auch in jedem Fall absenden, denn er zeigt dem Kostenträger, das es einem mit dem Antrag ernst ist. Ein formloses Schreiben in folgender Form sollte genügen.

 

Hans Mustermann                                            Ort, den 21.05.2008

Musterstrasse 1
00000 Musterstadt

 

Beispielkasse

Beispielstrasse 1
00000 Beispielstadt

 

 

Vorgangs- oder Bearbeitungsnummer: 00000/000000/0000


Widerspruch

gegen den Bescheid vom:

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit legen wir Widerspruch gegen o.g Ablehnungsbescheid zur Kostenübernahme für ……………… ein.

Zur Begründung:

Hier sollte kurz in einigen Sätzen erneut erläutert werden, warum das Hilfsmittel benötigt wird. Ggf. kann hier auch das Sanitätshaus bei einer geeigneten Formulierung helfen.

Wir bitten um dringende Bearbeitung und hoffen auf positiven Bescheid.

 

                                                                   Mit freundlichen Grüßen

                                                                   …………………….

 

Hin und wieder kommt es vor, das diesem Widerspruch von der zuständigen Stelle entsprochen wird. Meist wird aber der Vorgang an den medizinische Dienst der Krankenkassen weitergegeben. Dieser entscheidet dann nach Aktenlage, im Hausbesuch oder bestellt den betroffenen Patienten. Hier hat es sich bewährt, wenn der zuständige Orthopädie- bzw. Rehatechniker der Begutachtung unterstützend beiwohnt.

Sollten Sie Erfahrungen oder Fragen haben; teilen Sie sich bitte im Orthopädietechnik-Forum mit, dort finden Sie Hilfe oder Helfen mit Ihren Erfahrungen anderen Betroffenen.

 

Dieser Beitrag ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen und enthält lediglich Tips!

Genehmigungsverhalten der Krankenkassen bei hochwertigen Prothesenversorgungen

Mittwoch, 23. April 2008

Wie viele Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen möglicherweise schon am eigenen Leib erfahren haben, ist die Zahlungsbereitschaft der Kassen bei hochwertigen Hilfsmitteln, wie z.B. eine Prothesenversorgung mit elektronischen Passteilen doch eher gering. Subjektiv eingeschätzt hat sich die Lage in den letzten Jahren auch nicht gerade gebessert.

Der Werdegang ist oftmals der Gleiche: der Vorschlag des Sanitätshauses wird von der Sachbearbeiterin zum medizinischen Dienst zur Beurteilung gegeben, welcher dann häufig eine Ablehnungempfehlung ausspricht (was dann auch so an die Patienten weitergegeben wird).

Manch einer knickt  dann natürlich ein, entweder weil doch etwas übertrieben wurde (was ja in Ausnahmefällen auch vorkommen kann…), oder aber aus Angst vor möglichen Folgekosten. Letzteres ist zumindest vor dem ersten Widerspruch unbegründet, denn der ist kostenfrei und kann auch formfrei vorgenommen werden.

Sollte der Widerspruch dann auch abgelehnt werden, bleibt dann meist nur der Griff in die eigene Tasche (was für die Meisten indiskutabel ist) oder der Gang vor das Sozialgericht. Das kann in vielen Fällen sehr erfolgversprechend sein. In einem Urteil des Bundessozialgerichtes (aus dem Jahre 2005 / B 3 KR 20/04 / zum Antrag einer Oberschenkelprothese mit C-Leg) hieß es der Amputierte habe:

Anspruch (…) auf den erforderlichen und nach dem Stand der Medizintechnik möglichen Behinderungsausgleich

weiter:

Solange ein Ausgleich der Behinderung nicht vollständig erreicht ist i.S. eines Gleichziehens mit einem gesunden Menschen, kann die Versorgung mit einem fortschrittlichen Hilfsmittel nicht mit der Begründung abgelehnt werden, der bisher erreichte Versorgungsstandard sei ausreichend.

In wie Weit das nun auch auf andere Passteile übertragen werden kann bleibt abzuwarten. Das nächste “heiße” Produkt ist der Proprio Foot von Össur.
Auf jeden Fall sollte man aber mit seinem Sanitätshaus Rücksprache halten. Die Mitarbeiter da sind in der Regel erfahren im Umgang mit der Krankenkasse und stehen den Patienten mit Rat und Tat zur Seite.

Dieser Beitrag ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen!

Wer zahlt Rollstuhl im Pflegeheim?

Freitag, 15. Februar 2008

Angehörige von Pflegebedürftigen stellen sich oft die Frage, ob Patienten im Pflegeheim auch eine Rollstuhlversorgung über die Krankenkasse zusteht. Normalerweise hat das Heim jedem Bewohner für den Transfer (egal ob allein oder mit Begleitperson) einen Rollstuhl zur Verfügung zu stellen. Dies gilt jedoch nicht für individuell angepasste Hilfsmittel.

Sollte der Heimbewohner den Rollstuhl außerhalb des Heimes nutzen wollen, z.B. wenn Angehörige den Heimbewohner oft mit nach Hause nehmen, oder anderen Aktivitäten außerhalb des Heimes nachgehen, sieht der Fall schon anders aus, dann nämlich fällt der Rollstuhl nicht mehr in die Leistungspflicht des Heimes und kann (nach vorheriger Genehmigung) auch über die Krankenkasse abgerechnet werden.

Der AOK-Vertrag für die Produktgruppe 24

Dienstag, 29. Januar 2008

In vielen Bundesländern hat er seit Anfang des Jahres Gültigkeit, der AOK-Vertrag für die Produktgruppe 24 (Prothesen). Der Vertrag wurde und wird an vielen Stellen heiß diskutiert. Wer nicht weiß worum es geht; hier steht der Vertrag samt Anhang zum Download.

Was bringt der Vertrag nun mit sich? Zunächst einmal bedeutet es weitgehend einheitliche Preise (für die einen ist es gut, für die anderen eher schlecht) und zumindest bis 2009 Vertragssicherheit, also vorläufig keine Ausschreibungen für Prothese seitens der AOK.

Das Ziel was die AOK zu verfolgen scheint ist, das die Prothesenversorgung wirtschaftlicher (preiswerter) werden soll, denn im Normalfall gibt es für teurere Prothesenpassteile nominal weniger Zuschlag.  Für den Techniker bedeutet das im Normalfall weiterhin (denn es gibt nicht nur schwarze Schafe) eine saubere Kalkulation und natürlich härteres verhandeln mit den Lieferanten.

Hessen arbeitet ja schon seit einiger Zeit mit dem Modell ja schon seit einiger Zeit; es soll sogar Betriebe geben, die mit dem Vertrag wirtschaftlich arbeiten…
Fakt ist; als Techniker (oder derjenige der kalkuliert) sollte man sich intensiv mit dem Vertrag beschäftigen um noch wirtschaftlich arbeiten zu können.

neue Webpräsenz zum Thema Knieorthese

Sonntag, 09. Dezember 2007

Seit einigen Tagen haben wir jetzt eine neue Sonderseite zu einem unserer Spezialgebiete, dem Fertigen von Knieorthesen online. Auf dieser Seite bewerben wir in erster Linie den Privatzahler-Markt.

Diese Seite dient vorrangig der Information. Wir erklären den Ablauf, begonnen bei der Beratung, über die Gipsmaßnahme und Anprobe, bis hin zu Konstruktion und Abgabe der fertigen Knieorthese aus Prepreg Karbon. Nachfolgend ein kleiner Screenshot der Seite, welche unter www.knieorthese.com zu finden ist.

Heilungsprozesse mit Mentalem Training unterstützen

Montag, 02. Juli 2007

In vielen wissenschaftlich untermauerten Studien, speziell im Bereich der Psycho-Neuro-Immunologie, ist in den letzten Jahren dargestellt worden, wie kognitive und emotionale Techniken Erkrankungs- sowie auch Heilungsprozesse wesentlich beeinflussen können.

Diese Zusammenwirkung von Körper, Seele und Geist wird schon von den bekannten Ärzten der Antike anschaulich als grundlegendes Funktionsprinzip innerer Selbstregulation aufgezeigt.

Da diese Fähigkeit zur Beeinflussung körperlicher Prozesse durch emotionale und kognitive Techniken in den üblichen Erziehungs- und Ausbildungswegen unserer Gesellschaft selten berücksichtigt bzw. geschult werden, verkümmern leider bei vielen Menschen diese naturgegebenen Begabungen, mentale Kräft imgainativ einzusetzen.

Um sie wieder zu aktivieren, damit speziell in Krankheits- und Krisensituationen jeder Einzelne einen optimalen Beitrag zu seiner Gesundung oder Problemlösung eigenständig beitragen kann, ist es wichtig und sinnvoll, dies auch schon in Zeiten der Gesundheit aktiv anzugehen, ähnlich, wie ein Sparguthaben auch in Zeiten des Überflusses besser anzusammeln ist, als in Zeiten der Not.

In den letzten 30 Jahren entstanden vielfältige Vorgehensweisen, diese Fähigkeiten in beruflichen Fortbildungen zu schulen, wie z.B. der Heilpraktiker Psychotherapie Ausbildung.

Speziell das NLP (Neuro-Linguistisches Programmieren) ist eine der zur Zeit effektivsten Methoden im Bereich Mental- und Imaginationstraining. In Österreich wurde im Januar 2007 die Methode der Neuro-Linguistischen Psychotherapie als Psychotherapiemethode staatlich anerkannt. In NLP-Ausbildungen wird, basierend auf der Milton Ericksonschen Hypnose, ein umfassendes Konzept der psycho-imaginativen Arbeit vermittelt.

Institut für Kommunikation und Gesundheit Bernhard Tille, Bad Homburg