Hallo,
Ich lese aus Deinen Zeilen das Du BG-versichert bist. Es gibt einen BG-PG24 Vertrag (Produktgruppe24=Beinprothetik) in dem die Kalkulation von Prothesen geregelt ist. Allerdings läuft das da etwas anders als in der alten Bundesprothesenliste "BPL". Die BPL sah einen Fertigteilzuschlag von 48% vor. Darin war KEINE Arbeitszeit für Gangschschule, Aufbau der Prothese etc. enthalten wie Du jetzt meintst, die 48% setzten sich aus den Kosten für Lager, Porto, Verpackung, Verwaltung, Buchhaltung und auch einem Gewinnzuschlag zusammen. Wenn Deine BG dem Vertrag beigetreten ist - was meines Wissens die meisten BGs mittlerweile gemacht haben - gibt es diesen Aufschlag nicht mehr sondern die Paßteilkoste sind z.T. im Preis der Prothese enthalten bzw. werden 1:1 "durchgeleitet", dafür gibt es einen höheren Betrag für die Prothese / Schaft an sich bei dem auch ein höherer Stundensatz als der in der BPL übliche (je nach Bundesland unterschiedlich aber unter 40€) verwendet wird.
" es geht noch günstiger" ist insofern nicht ganz richtig, die BPL ist unter Umständen in Bezug auf Deine BG nicht mehr gültig und Dein Techniker muss evtl. dem Vertrag beitreten, dann gibt es auch keine Probleme ...
Bei hochwertigen Paßteilen ist der BG Vertrag sicher schlechter gestellt als die bisherige Lösung , nur 48% auf ein C-Leg sind auch in anderen Verträgen nicht mehr üblich ..... die BPL stammt aus Zeiten als es noch keine Paßteile gab die 5 stellige Preise hatten !!!
Sprich also mal mit Deinem techniker - ich denke er muss dem Vertrag beitreten, dann kann er den Auftrag auch bekommen ....



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