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Thema: Rollstühle für Personen in Pflegeheimen ab April 2007

      
   
  1. #1
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    Rollstühle für Personen in Pflegeheimen ab April 2007

    Mit dem Inkrafttreten einiger Teile der neuen Gesundheitsreform am 01.04.2007 haben gesetzlich krankenversicherte Patienten wieder einen Anspruch auf einen Rollstuhl in Pflegeheimen.
    Diese Änderung stellt eine positive Änderung für die Heimbewohner dar, welche bisher auf Rollstühle von Pflegeheimen oder Privatkäufe angewiesen waren.
    Für weitere Informationen steht Ihnen Ihr Sanitätshaus vor Ort zur Verfügung.

    Ob überhaupt und welchen Rollstuhl die Versicherten bekommen entscheidet letztendlich immernoch die Krankenkasse.
    Alexander Wolf<br /><br />Sanitätshaus- Gesundheitsprodukte -careshop.de

  2. #2
    ist häufiger hier
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    Re: Rollstühle für Personen in Pflegeheimen ab April 2007

    Hallo!

    Auch nach der Gesundheitsreform wehren sich die gesetzl. KK gegen Kostenübernahmen von Rollstühlen von im Pflegeheim wohnenden Versicherten. Die neue Auslegungsvorschrift der KK bezieht sich nun auf den Anteil der pflegerischen Unterstützung des Rollstuhl. So heißt es in einer Ablehnung der KK: [...]dient der Rollstuhl hauptsächlich der pflegerischen Unterstützung [...] somit kann keine Kostenübernahme seitens der KK erfolgen. Und so wurde es dann auch entschieden!
    Wer mit dem Ablauf pflegerischer Arbeit in Pflegeheimen betraut ist, weiß, das ein Rollstuhl immer eine Mehrarbeit und damit keine Erleichterung bietet.
    Vielleicht haben ja andere schon bessere Erfahrungen gesammelt?!

    Martin.

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