Hallo!
Auch nach der Gesundheitsreform wehren sich die gesetzl. KK gegen Kostenübernahmen von Rollstühlen von im Pflegeheim wohnenden Versicherten. Die neue Auslegungsvorschrift der KK bezieht sich nun auf den Anteil der pflegerischen Unterstützung des Rollstuhl. So heißt es in einer Ablehnung der KK: [...]dient der Rollstuhl hauptsächlich der pflegerischen Unterstützung [...] somit kann keine Kostenübernahme seitens der KK erfolgen. Und so wurde es dann auch entschieden!
Wer mit dem Ablauf pflegerischer Arbeit in Pflegeheimen betraut ist, weiß, das ein Rollstuhl immer eine Mehrarbeit und damit keine Erleichterung bietet.
Vielleicht haben ja andere schon bessere Erfahrungen gesammelt?!
Martin.



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