
Das MAS® - Schaftsystem ist ein vom mexikanischen Ingenieur Marlo Ortiz entwickeltes und patentiertes Schaftsystem (MAS = Marlo Anatomical Socket). Es verfolgt neue Ansätze und bringt vielen Oberschenkel-Amputierten einiges an Vorteilen:
Dieses Schaftsystem stellt jedoch für den Orthopädietechniker eine große Herausforderung dar, denn es setzt eine akribische Maßnahme und Modelltechnik voraus und fordert einiges an Fachwissen. Dennoch scheint dieses Schaftsystem den Anderen weit überlegen, denn es geht die wenigsten Kompromisse ein. Beim querovalen Schaft zum Beispiel zeigt sich immer ein sehr hoher Randdruck durch die Lastaufnahme am Sitzknochen, eine verringerte Seitenstabilität und bei fehlendem Vollkontakt eine starke Zyanose-Neigung (der sog. große "Knutschfleck" am Stumpfende), die durch den Unterdruck entsteht. Klassische längsovale Schäfte sind aufgrund der knöchernen Verblockung zwischen dem Sitzbeinast und dem Oberschenkelknochen zwar seitenstabil, schränken den Patienten durch einen sehr hohen Verlauf des Schaftrandes doch sehr stark ein. Auch das Sitzen ist bei den genannten Schaftformen problematisch. Es existieren auch noch Mischformen, die aber hier nicht weiter erläutert ...
Diese Frage stellen sich zur Zeit immer mehr Versicherte (oder deren Angehörige), denn die Ablehnungsraten von Hilfsmittel steigen bei vielen Krankenkassen in den einzelnen Bundesländern doch rapide. Betroffen sind mittlerweile auch Standardhilfsmittel, die eigentlich keiner Diskussion bedürfen (z.B. Wechseldrucksysteme, Badewannenlifter o.ä.). Es fällt auch zunehmend schwerer den Argumentationen der Krankenkassen (bzw. des MDK) annähernd etwas nachvollziehbares abzugewinnen.
Was kann man nun tun, wenn ein beantragtes Hilfsmittel abgelehnt wird? Dieser Beitrag soll bei den ersten Schritten helfen. Als erstes sollten unbedingt die Fristen für den Widerruf beachtet werden. Das sind i.d.R. 4 Wochen. Diesen Widerruf sollten man auch in jedem Fall absenden, denn er zeigt dem Kostenträger, das es einem mit dem Antrag ernst ist. Ein formloses Schreiben in folgender Form sollte genügen.
Hans Mustermann Ort, den 21.05.2008
Musterstrasse 1
00000 Musterstadt
Beispielkasse
Beispielstrasse 1
00000 Beispielstadt
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Angehörige von Pflegebedürftigen stellen sich oft die Frage, ob Patienten im Pflegeheim auch eine Rollstuhlversorgung über die Krankenkasse zusteht. Normalerweise hat das Heim jedem Bewohner für den Transfer (egal ob allein oder mit Begleitperson) einen Rollstuhl zur Verfügung zu stellen. Dies gilt jedoch nicht für individuell angepasste Hilfsmittel.
Sollte der Heimbewohner den Rollstuhl außerhalb des Heimes nutzen wollen, z.B. wenn Angehörige den Heimbewohner oft mit nach Hause nehmen, oder anderen Aktivitäten außerhalb des Heimes nachgehen, sieht der Fall schon anders aus, dann nämlich fällt der Rollstuhl nicht mehr in die Leistungspflicht des Heimes und kann (nach vorheriger Genehmigung) auch über die Krankenkasse abgerechnet werden.
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Klappknöchel
Ich muß feststellen, ich kenne mich wirklich überhaupt noch nicht aus mit der ganzen Sache! Hab ich noch nie gehört?! Aber mit den Kindern
Na Hallo,
soweit ich weiß sprechen instabile Frakturen und fehlende " Patienten Compliance" dagegen.
Liebe Grüße
Ich habe seit ein paar Wochen eine neue Unterschenkelprothese mit der ich nicht klar komme. Beim Gehen muß ich einen großen Widerstand überwinden...
hermalou 11.02.2012, 14:02
Hallo Leute, ich habe heute ein Schreiben vom MDK erhalten. Indem ich mich zur sozialbedizinischen Beurteilung wegen meiner Definitivprothese...
Ronya98 15.02.2012, 22:07


Jep, genauer als Ani kann ich es auch nicht sagen .. aber eine Anmerkung: die Frage ist doch WAS Du versorgen willst oder sollst ... Geh doch mal eher
Kontraindikation Walker
Ronya98 Gestern, 09:32